Recht: Urteil: Keine Gnade für ahnungslose Parksünder

06.03.2009 10:00 Uhr
Behindert ein parkendes Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer, darf es auf Kosten den Fahrers abgeschleppt werden.
© Foto: ddp-ARchiv, Maurizio Gambarini

Der deutsche Gesetzgeber nimmt keine Rücksicht auf ahnungslose Falschparker: So gilt das Parkverbot laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen auch, wenn keine Hinweis- und Verkehrsschilder die Verkehrsteilnehmer explizit darauf hinweisen. Demnach darf ein oftmals ahnungsloser Parksünder, der zwar nicht im ausgewiesen Halteverbot steht, mit seinem Fahrzeug aber andere Verkehrsteilnehmer stark behindert, von der Polizei abgeschleppt werden, so die Deutsche Anwaltshotline. Grund für die polizeiliche Maßnahme ist den Richtern zufolge die gegenseitige Rücksichtnahme. Eine solche Behinderung führe zu einem rechtmäßigen Parkverbot. Im vorliegenden Fall riefen die Beamten den Abschleppdienst, weil ein geparktes Fahrzeug über mehrere Stunden den Verkehr an einer Kreuzung störte, aber nicht im offiziellen Halteverbot stand. (sb) Verwaltungsgericht Göttingen, Az. 1 A 45/08

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.