Wer zur Parkplatzsuche auf die linke Seite der Fahrbahn einer Einbahnstraße abbiegt, obwohl es nur auf der rechten Seite klare Parkmöglichkeiten gibt, hat bei einem Zusammenprall mit einem überholenden Fahrzeug die volle Haftung zu tragen. Zu diesem Urteil ist laut der Deutschen Anwaltshotline das Landgericht Saarbrücken gekommen. Laut Urteil könne der überholende Fahrer in diesem Fall nicht damit rechnen, dass der andere Verkehrsteilnehmer in eine links gelegene Zufahrtsstraße zu einem weiteren, nicht sichtbaren Privatparkplatz abbiegt. Im vorliegenden Fall stoppte eine Dame - offensichtlich auf der Suche nach einem Parkplatz - immer wieder auf der rechten Fahrbahn. Sie entschied sich dann aber eigenen Angaben zufolge, auf die linke Fahrbahn zu wechseln, um in Richtung eines Privatparkplatzes einzubiegen. Just in diesem Moment überholte eine andere Verkehrsteilnehmerin, die davon ausging, die Frau suche weiter nach einem Parkplatz - es kam zum Unfall. Laut Gericht gab es an dieser Stelle keine hinreichend Beschilderung zum nahegelegenen Privatparkplatz, weshalb die überholende Fahrerin nicht damit rechnen konnte, dass die Parkplatzsuchende nun auf die linke Spur ausschert. Diese war sich während der Verhandlung nicht mehr sicher, ob sie überhaupt den Blinker gesetzt hatte, und muss daher nun den Gesamtschaden sowie die Anwaltskosten in voller Höhe tragen. (sb) Landgericht Saarbrücken, Aktenzeichen: 13 S 10/09