Auf öffentlichen Parkplätzen sollten Parkplatzsuchende und aus- beziehungsweise einsteigende Personen besondere Rücksicht aufeinander nehmen. Dies berichtet nun die Juristische Zentrale des ADAC (ADAJUR). Im Gegensatz zu privaten Parkplätzen müssen dort laut einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken ein- und aussteigende Personen besonders vorsichtig sein und Ausschau nach anderen Verkehrsteilnehmern halten. Autofahrer könnten auf öffentlichen Parkplätzen - ähnlich wie im fließenden Verkehr – nicht ständig damit rechnen, dass sich plötzlich eine Autotür öffnet. Allerdings sollten auch die Autofahrer beim Einparken vorsichtig sein und darauf achten, dass die Tür des nebenstehenden Fahrzeugs aufgehen kann, wenn sich noch jemand im Fahrzeug befindet. Parkplatzsuchende können sich den Richtern zufolge nicht auf das verkehrsgerechte Verhalten der Insassen verlassen. Auf öffentlichen Parkplätzen gilt die allgemeingültige besondere Rücksichtnahme. (sb) Landgericht Saarbrücken, Aktenzeichen: 13S181/08