-- Anzeige --

Urteil: Einfädeln: Besondere Sorgfaltspflicht greift

23.06.2008 08:30 Uhr
Urteil: Einfädeln: Besondere Sorgfaltspflicht greift
© Foto: Robert Michael/ddp

-- Anzeige --

Kollidiert ein vom Fahrbahnrand abfahrender Autofahrer mit dem fließenden Verkehr, haftet er alleine aufgrund der besonderen Sorgfaltspflicht, die er in einem solchen Fall hat. So urteilte das Kammergericht Berlin in einem Fall, auf den die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein hinweisen. Das Gericht urteilte über einen Autofahrer, der kurz nach dem Anfahren mit einem Fahrzeug zusammenstieß, das gerade auf die rechte Spur wechseln wollte. Da weder er noch eine Zeugin den Vorwurf entkräften konnten, dass der Fahrer auf den ersten zehn bis zwölf Metern seiner besonderen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen war, wurde ihm die ganze Schuld zugesprochen. Beim Einfädeln in den Verkehr müsse man den Spurwechsel anderer Verkehrsteilnehmer immer einkalkulieren. Kammergericht Berlin, Aktenzeichen 12 U 202/06

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.