Donnerstag, 17.05.2012
17.01.2012
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BGH-Urteil

Muss der abgeschleppte Wagen herausgegeben werden? Der BGH hat dies verneint.

Abschleppdienst muss Auto nicht herausgeben

Private Abschleppunternehmen brauchen abgeschleppte Autos nicht herauszugeben, bevor die Abschleppgebühr vollständig bezahlt ist. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Urteil.

Der BGH wies damit die Klage einer Frau aus Berlin ab, deren falsch geparktes Auto von einem privaten Unternehmer abgeschleppt worden war. Das Unternehmen dürfe das Auto so lange einbehalten, bis alle Abschleppkosten beglichen sind, entschieden die Richter. Die Frau habe deshalb keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Zeit, in der sie ihr Auto nicht nutzen konnte. (dpa)

BGH, Urteil vom 2. Dezember 2011, Aktenzeichen: V ZR 30/11


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