_ Von einem Regelfahrverbot kann das Gericht absehen, wenn der alleingeschäftsführende Gesellschafter einer GmbH die Fahrverbotsdauer nicht durch Fahrer aus dem Betrieb oder dritte Fahrer abwenden kann.
Im entschiedenen Fall konnte der Gesellschafter darlegen, dass er als "Kleingewerbetreibender" finanziell nicht in der Lage war, die Kosten für einen Fahrer aufzubringen.
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 3.11.2014; Az. 19 OWi-89 JS 1403/ 14-131/14, NZV 2015, 512
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