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Mietwagenkostenersatz: Arithmetisches Mittel aus zwei Preisspiegeln

02.05.2016 06:00 Uhr
Mietwagenkostenersatz: Arithmetisches Mittel aus zwei Preisspiegeln

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_ Holt ein Unfallgeschädigter vor Anmietung eines Mietwagens keine Vergleichsangebote ein, erfolgt die richterliche Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten im Normaltarif gemäß § 287 ZPO dadurch, dass der arithmetische Mittelwert aus den Tabellen der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Liste nach dem für den Wohnort des Geschädigten geltenden Postleitzahlenbereich ermittelt wird. Nebenkosten wie etwa Haftungsbefreiung, Abholung und Zustellung des Mietwagens werden hinzuaddiert.

OLG Bamberg, Entscheidung vom 4.8.2015, Az. 5 U 272/14

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