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Fahrverbot: Auch rechtens bei regelmäßigen Pflegeheim-Fahrten

31.08.2015 06:00 Uhr
Fahrverbot: Auch rechtens bei regelmäßigen Pflegeheim-Fahrten

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_ Für das Absehen vom Fahrverbot genügt es auch dann nicht, wenn der Betroffene an jedem Wochenende seine Frau in einem 45 Kilometer entfernten Pflegeheim besuchen muss, das mit der Bahn erreichbar ist. Das gilt selbst dann, wenn das Pflegeheim vom Bahnhof nur "schwer" erreichbar ist. Der Betroffene kann - so das Gericht - notfalls ein Taxi nehmen.

KG, Entscheidung vom 22.3.2015,

Az. 3Ws (B) 132/15 - 122 Ss 38/15; Verkehrsrecht aktuell, 2015, 138

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