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Verkehrssünden
Das "Knöllchen ohne Grenzen" geht zurück auf einen Beschluss der EU-Justizminister aus dem Jahr 2003.
Bald "Knöllchen ohne Grenzen"?
Das "Knöllchen ohne Grenzen", mit dem Deutsche für Verkehrssünden im EU-Ausland auch in der Heimat zur Kasse gebeten werden können, soll noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Ein entsprechender Referentenentwurf sei in Arbeit, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums in Berlin. "Wir sind zuversichtlich, dass wir im Herbst damit ins Kabinett gehen können." Bisher blieben Verkehrssünden im Ausland oft ungestraft, wenn sie nicht vor der Ausreise geahndet wurden.
Das "Knöllchen ohne Grenzen" geht zurück auf einen Beschluss der EU-Justizminister aus dem Jahr 2003. Dieser sieht vor, dass Bußgelder von mehr als 70 Euro vom Heimatland des Bestraften eingetrieben werden. In den Mitgliedsstaaten greift diese Regelung aber erst, sobald sie der Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt hat. Nach Ministeriumsangaben ist das bislang in neun EU-Staaten der Fall, darunter Österreich, Frankreich und Schweden. (dpa)
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