Der Freistaat Bayern muss nach einem aktuellen Gerichtsurteil einen Aktionsplan gegen die Feinstaub-Belastung in der Landshuter Allee in München vorlegen. Mit diesem am Dienstag veröffentlichten Urteil gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) der Klage eines Anwohners statt. Mit Blick auf die nunmehr verstrichenen gut 16 Monate seit Inkrafttreten der neuen Feinstaub-Grenzwerte sei es als nicht mehr rechtmäßig anzusehen, dass trotz evidenter Probleme bei deren Einhaltung die Behörde noch immer keinen Aktionsplan vorlegen könne, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Landshuter Alle an der Münchner Stadtautobahn "Mittlerer Ring" weist eine extrem hohe Belastung mit Feinstaub auf (wir berichteten). Der Kläger habe zum Schutz seiner Gesundheit Anspruch auf einen Aktionsplan, zumal dieser vom Gesetzgeber als vorrangiges Instrument zur Einhaltung der Grenzwerte angesehen werde, urteilte der VGH. Der Kläger brauche sich daher nicht mit Einzelmaßnahmen, losgelöst vom Aktionsplan, vertrösten lassen. Die von Bayern erwogenen Maßnahmen wie eine Ableitung des Lkw-Durchgangsverkehrs nannten die Richter geeignet und effektiv. Unterdessen hatte die Bezirksregierung von Oberbayern mitgeteilt, dass sie derzeit bereits am zweiten Konzept zur Feinstaub-Bekämpfung in München arbeite. Die lange Dauer hänge jedoch u.a. mit den komplexen Planungsfragen zusammen. (dpa/stb)
Bayern muss Aktionsplan gegen Feinstaub in München vorlegen
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof gibt der Klage eines Anwohners statt