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Urteil
Die Karlsruher Richter verwarfen die Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers.
Blitzen erlaubt
Verkehrssünder dürfen geblitzt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss entschieden. Zwar bedeute das Foto einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, dieser sei jedoch zulässig, da die Geschwindigkeitskontrollen der Sicherheit des Straßenverkehrs dienten. Die Karlsruher Richter verwarfen die Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers, der in Brandenburg mit 117 Stundenkilometern statt der erlaubten 80 Kilometer pro Stunde geblitzt worden war (Az. 2 BvR 759/10).
Der Autofahrer hatte sich gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße von 135 Euro gewehrt. Er war der Ansicht, die Anfertigung des Fotos verletze sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und damit sein Persönlichkeitsrecht, weil es für den Eingriff keine ausreichende Rechtsgrundlage gebe.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Eine Verletzung von Grundrechten sei nicht festzustellen. Die Verkehrsüberwachung diene dem Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben. Die Aufnahmen zielten "nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben haben", so das Gericht. (dpa)
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