Der Bundestag hat heute das so genannte "Steueränderungsgesetz" und damit auch die Kürzung der Pendlerpauschale beschlossen. Demnach sind ab kommendem Jahr Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erst vom 21. Entfernungskilometer an als Werbungskosten anzuerkennen. Einwände, eine solche Regelung sei nicht verfassungskonform, wies die Bundesregierung zurück. Das Bundesverfassungsgericht habe im Jahr 2002 ausgeführt, es sei eine Grundentscheidung des deutschen Einkommensteuerrechts, die "steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre" am Werkstor beginnen zu lassen oder nicht, hieß es in einer Mitteilung der Regierung. Es liege also im Ermessen des Gesetzgebers, nun Fahrten zum Arbeitsplatz als "ausschließlich privat veranlasst" zu betrachten. (ng)
Bundestag beschließt Kürzung der Pendlerpauschale
Werbungskosten werden künftig erst ab dem 21. Entfernungskilometer anerkannt