Die Mehrheit der Flottenbetreiber in Deutschland hält ihrer jeweiligen Hauptwerkstatt laut Dataforce seit über zehn Jahren die Treue. Auch die Loyalität der Fuhrparkverwalter gegenüber den Anbietern von Flottenversicherungen ist hoch: Fast zwei Drittel der Flottenbetreiber in Deutschland versichern ihren Fuhrpark seit mindestens zehn Jahren bei denselben Versicherungsgesellschaften. Der komplett aktualisierte "Ratgeber Dienstwagenmanagement 2011" von Dataforce, Deloitte, F.A.Z.-Institut und VR Leasing beleuchtet in seiner neuen Ausgabe den deutschen Markt für Flottenversicherungen. Sie bilden ein Produktsegment, in dem alljährlich am Jahresende die Karten neu gemischt werden. Durch geschicktes Verhandeln können Flottenbetreiber beim Abschluss neuer Tarife mehr Leistungen einkaufen und Geld sparen. Doch der Wettbewerb über den Preis ist längst ausgereizt: Unbefriedigende Geschäftsergebnisse zwingen die Versicherer dazu, ihre Flottenbestände zu sanieren und die Prämien in den kommenden Jahren deutlich anzuheben. Eine Case-Study im Ratgeber veranschaulicht, wie ein mittelständischer Flottenbetreiber die eigene Schadenquote und damit die Kosten senken konnte. Der 124 Seiten umfassende "Ratgeber Dienstwagenmanagement 2011" zeigt zudem aktuelle Neuerungen bei steuerlichen und bilanziellen Vorschriften auf. Gesetzgeber und Finanzverwaltung haben vor allem im Umgang mit der Ein-Prozent-Regelung offene Fragen geklärt. Das betrifft insbesondere die Kostenfrage bei einem Unfall des Arbeitnehmers. Nach den Lohnsteueränderungsrichtlinien 2011 gehören Unfallkosten nicht mehr zu den Gesamtkosten eines Dienstwagens. Trägt der Arbeitgeber selbst die Unfallkosten teilweise oder vollständig, so gelten diese Leistungen grundsätzlich als zusätzlicher geldwerter Vorteil. Der Bundesfinanzhof musste zudem die Frage entscheiden, ob der 0,03-Prozent-Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur auf die tatsächlich in einem Monat durchgeführten Fahrten herunterzubrechen sei. Laut dem BMF-Schreiben vom 1. April 2011 hat der Arbeitnehmer für die Anwendung im Lohnsteuerabzugsverfahren gegenüber dem Arbeitgeber kalendermonatlich schriftlich zu erklären, an welchen Tagen er den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt hat. Für die Geltendmachung im Veranlagungsverfahren muss er mit Datumsangabe darlegen, an welchen Tagen er den Dienstwagen für entsprechende Fahrten genutzt hat. Zudem muss er durch geeignete Belege glaubhaft machen, in welcher Höhe der Arbeitgeber den Zuschlag mit 0,03 Prozent für jeden Kilometer ermittelt und versteuert hat. Der Ratgeber kostet 29,90 Euro und ist über den Buchhandel (ISBN: 978-3-89981-713-3) oder F.A.Z.-Institut für Management-, Markt- und Medieninformationen zu beziehen. (mp)