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Justierung der Steuerschrauben

31.08.2015 06:00 Uhr

Niels Sonne, Steuerexperte bei Deloitte Dänemark, über wichtige Änderungen rund um die Besteuerung von Firmenwagen im skandinavischen Land.

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_ Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt hat, ist der geldwerte Vorteil 2012 in Dänemark auf Basis bestimmter Werte ermittelt worden (siehe Autoflotte 04/2012): Für Neuwagen, die innerhalb von 36 Monaten nach der Erstzulassung erworben wurden, sind es im ersten und den zwei folgenden Jahren 100 Prozent des Fahrzeugpreises gewesen. Ist diese Regel noch gültig?

Es hat diesbezüglich einige Änderungen gegeben. Für Neuwagen hat die vormalige Regel "100 Prozent vom Neuwagenpreis im ersten Jahr der Registrierung und die zwei folgenden Einkommensjahre" festgelegt - und das konnte 25 bis 36 Monate bedeuten. Seit 1. Januar 2013 lautet die Regel: 100 Prozent des Neuwagenpreises für die ersten 36 Monate. Dabei handelt es sich nun um eine Stichtagsregelung. Danach sind es 75 Prozent, so dass es nicht mehr relevant ist, ob das Fahrzeug nun im Januar oder Dezember erworben oder geleast wurde. Dies wird als Monatsregelung gemäß der Kalkulationsgrundlage bezeichnet. Denn sie verringert sich basierend auf dem Fahrzeugalter, das sich wiederum an der Anzahl der Monate ab dem ersten Monat der Erstzulassung bemisst.

Beim Originalpreis eines neuen Autos handelt es sich um den Fahrzeugpreis inklusive Zulassungssteuer, Mehrwertsteuer, Kosten für die Lieferung und der üblichen Ausstattung. Damit ist Ausstattung gemeint, die der Zulassungssteuer unterliegt einschließlich Sonderausstattung zum Beispiel in Fahrzeugen, die für Werbekampagnen genutzt wurden, wenn sie vom Hersteller oder Importeur eingebaut wurde. Gemäß dem Zulassungssteuergesetz kann zusätzliche Ausrüstung von der Zulassungssteuer ausgenommen sein, wenn es durch den Händler oder den Nutzer installiert worden ist und im Vertrag separat als Sonderausstattung angegeben ist.

_ Auf das jeweilige Niveau des Fahrzeugpreises als Bemessungsgrundlage hat bisher ein bestimmter Prozentsatz zur Ermittlung des geldwerten Vorteils gedient, welcher jedoch mindestens 160.000 Dänische Kronen (DKK, entspricht ca. 21.449 Euro laut Währungsrechner des Handelsblatts vom 30. Juli 2015 bei Wert von 1 DKK = 0,134 Euro) auf Neu- und Gebrauchtwagen pro Jahr betragen hat. Bis zum Preis von 300.000 DKK (ca. 40.200 Euro) sind es 25 Prozent gewesen und auf den Betrag oberhalb dieses Wertes nochmals 20 Prozent. Hat sich daran etwas geändert?

Nein. Die Ermittlung des geldwerten Vorteils ist noch dieselbe. (Anmerkung: siehe Tabelle mit der Musterrechnung auf Seite 62, "Beispiel - Zu versteuernder Wert auf einen Firmenwagen").

_ Daneben wurde vor drei Jahren eine Umweltabgabe von 2.000 DKK (ca. 268 Euro) bis 6.000 DKK (ca. 804 Euro) auf Firmen wagen aufseiten des Arbeitnehmers erhoben, die auch für private Zwecke genutzt wurden. Haben diesbezüglich seither neue Regelungen Einzug gehalten?

Ja. Die Umweltabgabe wurde zum 1. Januar 2010 eingeführt und der Verbrauchssteuer gleichgesetzt. Zum 1. Januar 2013 ist die Umweltabgabe gestiegen und umfasst die jährliche Abgabe mal 1,5, also 150 Prozent. Die Ermittlung erfolgt weiterhin wie in 2012, die bis zu 50 Prozent von 16.900 DKK (ca. 2.265 Euro) für Autos mit gelben Nummernschildern und ein maximales zulässiges Gesamtgewicht von vier Tonnen beträgt. Daneben beläuft sich der Satz für die Umweltabgabe auf Pkw auf 105 Prozent des abgabepflichtigen Wertes bis zu einem Betrag von 79.000 DKK (10.586 Euro) und 180 Prozent darüber.

_ Wenn der Arbeitnehmer sein eigenes Fahrzeug nutzt, hat der Arbeitgeber ihm einen steuerfreien Fahrgeldzuschuss für die dienstlich gefahrenen Kilometer zurückerstattet. Für diesen Zweck hatte Deloitte Däne mark ein Berechnungsmodell entwickelt (Autoflotte 04/2012). Auf dieser Basis hat der Arbeitgeber dann nachverfolgen und den Überblick behalten können, wann Firmenwagen - geleast sowie gekauft - oder die Vergütung der dienstlich gefahrenen Kilometer mit dem Privatwagen des Arbeitnehmers sich als profitabel erweisen. Gibt es diese Matrix noch?

Diese Matrix nutzen wir nicht mehr. Wir haben jedoch eine brillante App entwickelt, die denselben Zweck erfüllt (kostenfreier Download bei www.deloitte.dk für Android, iPhone oder iPad, Mac und PC in der Rubrik "Apps" und "Firmabil?" möglich).

_ Wie gestaltet sich der aktuelle Rahmen bezüglich der Kostenerstattung an einen Arbeitnehmer, wenn er Dienstfahrten mit seinem Auto absolviert?

Wenn der Arbeitnehmer sein eigenes Auto zu geschäftlichen Zwecken nutzt, kann der Arbeitgeber ihm für die Betriebskosten einen steuerfreien Fahrgeldzuschuss zahlen. Prinzipiell hat die Nationale Bewertungskommission diesen Satz für 2015 mit 3,70 DKK (ca. 0,42 Euro) pro Kilometer für die ersten 20.000 Kilometer und mit 2,05 DKK (ca. 0,28 Euro) über dieser Grenze festgelegt. Mit eigenem Fahrzeug ist gemeint, dass es entweder auf den Namen des Arbeitnehmers registriert ist, in seinem oder ihren Namen geleast ist oder auf den Namen des Ehe- oder Lebenspartners oder auch auf dessen Elternnamen läuft.

Der Arbeitgeber kann allerdings nicht ohne steuerliche Konsequenzen für die aktuellen Betriebskosten des Privatwagens eines Arbeitnehmers zahlen oder diese rückerstatten. Wenn der Arbeitnehmer andere Aufwendungen wie zum Beispiel für Brückenzoll oder Fährtickets in Verbindung mit Transportoder geschäftlichen Zwecken trägt, können die Kosten jedoch vom Arbeitgeber als Auslagen gemäß den vorgelegten Quittungen erstattet werden. Um diese Kosten abzudecken, muss der Arbeitnehmer als Voraussetzung die Originalbelege zeigen können.

_ Spielen die CO2-Emissionen irgendeine Rolle bezüglich der Besteuerung von Firmenwagen? Wenn ja, welche?

Nein, die CO2-Emissionen haben für gängige Pkw keine Bedeutung. Aber zum Beispiel E-Autos - damit sind Fahrzeuge gemeint, deren Antriebssystem ausschließlich aus einem Elektromotor besteht - sind bis Ende 2015 von der Zulassungssteuer ausgenommen und auch die Kalkulationsgrundlage für den zu versteuernden Benefit aufseiten des Arbeitnehmers besteht nur aus dem Anschaffungspreis einschließlich Mehrwertsteuer, weil die E-

Autos außerdem von der Umweltabgabe befreit sind und deswegen der zu versteuernde Wert sich auch nicht um diese spezielle Umweltabgabe erhöht.

_ Aus körperschaftsteuerlicher Perspektive: Wie sind die Aufwendungen zu handhaben? Sind die Kosten - Leasingraten wie auch laufende Kosten - vom Arbeitgeber steuerlich absetzbar?

Ja, alle Kosten sind immer noch vom Unternehmen absetzbar.

_ Über wie viele Jahre kann ein Arbeitgeber das Fahrzeug abschreiben? Gibt es ein Minimum oder Maximum?

Betriebsmittel, zum Beispiel Fahrzeuge im Eigentum, werden typischerweise zu steuerlichen Zwecken mit maximal 25 Prozent pro Jahr auf den verbleibenden Bilanz- respektive Steuerwert des Betriebsmittels abgeschrieben.

_ Bezüglich der Mehrwertsteuer: 2012 betrug sie in Dänemark 25 Prozent und war sowohl für geleaste als auch für gekaufte Fahrzeuge grundsätzlich abzugsberechtigte Vorsteuer. Wie sehen die Vorgaben drei Jahre später aus?

Es hat keine Änderungen gegeben. Die Mehrwertsteuer beträgt auch heute noch 25 Prozent.

_ Wenn ein Arbeitnehmer die private Nutzung des Firmenwagens mit gelben Nummernschildern erlaubt hat, dann musste eine private Nutzungsabgabe gezahlt werden, die sich auf die reine Privatnutzung bezogen hat. Wenn die Nutzung teilweise geschäftlich und teilweise privat war, hat sich der Wert um 50 Prozent reduziert. Wie verhält es sich damit aktuell?

Die grundlegenden Regeln sind immer noch dieselben. Allerdings sind die aktuellen Sätze gemäß der dänischen Publikation bezüglich Fahrzeuge mit gelben Nummernschildern für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von drei Tonnen, welche zum ersten Mal am 25. April 2007 und später zugelassen wurden, von 5.040 DKK (ca. 675 Euro) auf 5.510 DKK (ca. 738 Euro) - und damit 2.755 DKK (ca. 369 Euro) bei dualer Nutzung - und für Autos mit einem zulässigen Gesamtgewicht über drei und bis vier Tonnen von 15.000 DKK (ca. 2.010 Euro) in 2012 auf 16.380 DKK (ca. 2.195 Euro) - 8.910 DKK (ca. 1.094 Euro) bei dualer Nutzung - gestiegen.

_ Herr Sonne, vielen Dank für das informative Gespräch!

Interview: Annemarie Schneider

Neuerungen im Überblick

Besteuerung von Firmenwagen in Dänemark

- Seit 1. Januar 2013 ist die Kalkulationsgrundlage für die Bemessung des geldwerten Vorteils für Neuwagen 100 Prozent des Preises, ab dem Monat der Erstzulassung für 36 Monate (= Stichtagsregelung); vorher: im 1. Jahr der Erstzulassung plus die zwei folgenden Einkommensjahre (Zeitraum in der Praxis zwischen 25 und 36 Monate)- Umweltabgabe: Bemessung weiterhin gleich, jedoch multipliziert mit dem Faktor 1,5 (150 Prozent); auf Pkw 105 Prozent des abgabepflichtigen Wertes bis zu einem Betrag von 79.000 DKK (= ca. 10.586 Euro) und darüber 180 Prozent- Private Nutzungsabgabe bei dualer Nutzung eines Firmenwagens gestiegen: gemäß der dänischen Publikation bezüglich Fahrzeuge mit gelben Nummernschildern für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von drei Tonnen, welche zum ersten Mal am 25. April 2007 und später zugelassen wurden, auf 5.510 DKK (ca. 738 Euro), (vormals von 5.040 DKK (ca. 675 Euro) - und damit 2.755 DKK (ca. 369 Euro) bei dualer Nutzung; und für Autos mit einem zulässigen Gesamtgewicht über drei bis vier Tonnen auf 16.380 DKK (ca. 2.195 Euro) bzw. 8.910 DKK (ca. 1.094 Euro) bei dualer Nutzung (2012: 15.000 DKK [ca. 2.010 Euro] bzw. 1.050 Euro bei dualer Nutzung)- Zur Berechnung, ob sich für den Arbeitgeber ein Firmenwagen oder die Nutzung des Privatwagens durch den Arbeitnehmer besser darstellt, hat Deloitte eine App entwickelt, die unter www.deloitte.dk in der Rubrik Apps und "Firmabil?" zum kostenlosen Download bereitsteht- Bei Nutzung des Privatwagens für dienstliche Zwecke durch den Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss zahlen, der 2015 nach offiziellen Vorgaben 3,70 DKK (ca. 0,42 Euro) für die ersten 20.000 km beträgt und darüber 2,05 DKK (0,28 Euro)

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