Medienbericht: Kartellamt will Ölkonzernen Tankstellen-Kauf untersagen

25.05.2011 10:01 Uhr
Laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung prüfen die Bonner Kartellwächter derzeit die Einleitung von Verfahren wegen Wettbewerbsbeschränkungen.
© Foto: ddp / Henning Kaiser

Strengere Regeln für Ölmultis: Das Bundeskartellamt will laut Medieninformationen die Zügel der fünf größten Konzerne anziehen. Die Marktführer Aral, Esso, Jet, Shell und Total sollen Tankstellen künftig nur noch in Ausnahmefällen aufkaufen dürfen, berichtet die "Bild"-Zeitung am Mittwoch und beruft sich auf den Untersuchungsbericht der Bonner Wettbewerbsbehörde zur Preisbildung an den rund 15.000 Tankstellen in Deutschland. Das Bundeskartellamt wollte sich zu dem Zeitungsbericht auf Anfrage nicht äußern. Ein Sprecher verwies auf die Pressekonferenz seines Hauses an diesem Donnerstag, auf der der Untersuchungsbericht vorgestellt werden soll. Neu ist der Plan einer solchen verschärften Fusionskontrolle nicht. Bereits im Zwischenbericht der "Sektoruntersuchung Kraftstoffe" aus dem Sommer 2009 heißt es: "Aufgrund der ausgeprägten oligopolistischen Marktstrukturen ist es erforderlich, einen weiteren Konzentrationsprozess im Kraftstoffsektor durch restriktive Zusammenschlusskontrolle aufzuhalten." Bereits seitdem hat das Bundeskartellamt Zusammenschlüsse im Tankstellenbereich untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen freigegeben. In einem Fall unterlag die Bonner Behörde mit ihrem Standpunkt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Diese Rechtssache liegt nun dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor. Laut "Bild" prüft das Bundeskartellamt außerdem die Einleitung von Verfahren wegen Wettbewerbsbeschränkungen. Dabei gehe es unter anderem um "unzulässige Preisbindungen", mit denen die Multis die Preise an freien Tankstellen "direkt bestimmen oder indirekt beeinflussen". Schutz der Verbraucher vor zu hohen Preisen Weiter wollen die Bonner Kartellwächter laut dem Bericht gegen die Abschottung der Kraftstoffmärkte durch Vertragsnetze und übermäßig lange Vertragslaufzeiten vorgehen. Ein namentlich nicht genannter Ölkonzern solle außerdem gezwungen werden, den Kauf von mehr als 15 Tankstellen rückgängig zu machen. Um deutlich niedrigere Preise durchzusetzen, ist nach Ansicht des Kartellamts aber der Gesetzgeber gefordert: Dieser könne die Verbraucher etwa dadurch schützen, dass Preiserhöhungen wie in Australien einen Tag vorher angekündigt werden müssten und "für 24 Stunden fest sind". Das Bundeskartellamt hatte von 2007 bis 2010 die Preisbewegungen an jeweils 100 Tankstellen in vier deutschen Großstädten (Hamburg, Köln, Leipzig, München) erfasst und ausgewertet. Fazit: Die Preise an den Zapfsäulen waren regelmäßig höher "als es nötig wäre", zitiert "Bild" aus dem Bericht des Amtes. (dpa)

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