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Arztdiagnose: Kein Beweis der Unfallkausalität bei Personenschäden

01.02.2018 06:00 Uhr
Arztdiagnose: Kein Beweis der Unfallkausalität bei Personenschäden

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_ Auch eine von den behandelnden Ärzten zeitnah getroffene Diagnose kann nicht als prozessualer Beweis für die Kausalität zwischen Unfallereignis und Verletzung dienen.

OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.2016, Az. 6 U 170/14, VersR 2017, 1465

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