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Pkw-Maut: Flotten vergessen?

28.08.2014 14:02 Uhr
Pkw-Maut: Flotten vergessen?
Von allen Seiten: Bundesverkehrsminister muss sich freischwimmen, steht wegen seiner Mautpläne in der Kritik. Auch der Fuhrparkverband sieht massiven Änderungsbedarf.
© Foto: pictuer alliance/dpa

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Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat die Kritik an seinen Mautplänen aus der nordrhein-westfälischen CDU zurückgewiesen. "Durch die Infrastrukturabgabe wird es keine Auswirkungen auf den Grenzverkehr geben", behauptet der CSU-Politiker der Zeitung  "Rheinischen Post" in der heutigen Ausgabe. In Bayern kenne man diese Situation mit Österreich seit Jahren, nur umgekehrt. Der Grenzverkehr habe in den vergangenen Jahren aber sogar noch zugenommen, meint Dobrindt. Die Menschen in den Grenzregionen kämen aus vielen Anlässen nach Deutschland, zum Beispiel für Urlaube, sie besuchten Freunde oder machten Ausflüge. "Allein dadurch lohnt sich die Jahresvignette schon", glaubt der Minister.

Der Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF) weist dagegen heute gemeinsam mit dem Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) in einem Schreiben darauf hin, dass weiterer Aufwand und Kosten auf Autofahrer und Unternehmen zukommen. "Bei Privatfahrten mit dem Firmenwagen für die Mautgebühren anfallen, wird nach aktuell gültiger Rechtsprechung ein geldwerter Vorteil fällig. Damit wird deutlich, dass über Folgewirkungen der Maut nicht umfassend nachgedacht wurde – oder wir haben eine weitere Lüge entlarvt", erklärt Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des BVF. Dabei ist völlig unklar wie die Abrechnung und die Versteuerung beispielsweise bei einer Jahresvigniette aussehen soll. "Mit dem aktuellen Stand wird es komplizierter für Unternehmen mit Fuhrparks und für die Firmenwagennutzer teurer", legt sich Prinzing fest. "Es ist wenig durchdacht und wird einen hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand in den Unternehmen nach sich ziehen", wundert sich auch VDR-Präsident Dirk Gerdom über das Mautkonzept.

Jede einzelne Fahrt betrachten
Der Fuhrparkverband weist darauf, dass gerade der geldwerte Vorteil den deutschen Mittelstand betreffe. Denn Paragraf 8 des Einkommensteuergesetz besage: Vom Arbeitgeber übernommene Maut ist als geldwerter Vorteil zu versteuern. Der wird nach Ansicht des Bundesfinanzhof (BFH) nicht von der Abgeltungswirkung der Ein-Prozent-Regelung erfasst und muss daher noch zusätzlich als Arbeitslohn versteuert werden, schreibt der Verband. Mit der Ein-Prozent-Regel seien nur solche Kosten abgegolten, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Halten und Betrieb des Fahrzeugs zwangsläufig anfallen. Vom Arbeitgeber übernommene Maut und Vignettenkosten müsse man nach Zweck der einzelnen Fahrt gesondert beurteilen. "Wie bitteschön soll das unbürokratisch nachgehalten und die Anteile an pauschalen Gebühren berechnet werden?", fragt der BVF-Vorsitzende. Er meint, dass der Gesetzgeber es so wiederum versäume, für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.

"In der vorliegenden Form sind wir strikt gegen eine Einführung der Pkw-Maut. Vorher muss geklärt und definiert sein, dass weder Arbeitnehmern noch Unternehmen – wie versprochen – kein zusätzlicher Aufwand entsteht und das die Mehreinnahmen – so sie denn kommen – ausschließlich in eine verbesserte Verkehrs-Infrastruktur investiert werden", macht Prinzing deutlich. (dpa/kak)

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