In Bayern dürfen weiterhin Millionen von Auto-Kennzeichen von der Polizei automatisch erfasst und abgeglichen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Die obersten Verwaltungsrichter wiesen die Klage eines Autofahrers aus dem Bundesland ab. Er wollte erreichen, dass seine Nummernschilder nicht mehr automatisch erfasst und überprüft werden dürfen. Er sieht damit sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Die Richter sahen dies anders: Das Bundesverwaltungsgericht sah keinen Eingriff, wenn ein Fahrzeug-Kennzeichen erfasst und abgeglichen wird, ohne dass ein Treffer erzielt wird. Bei dem Verfahren in Bayern sei gesichert, dass die Daten anonym bleiben, sofort spurlos gelöscht werden und sich kein Bezug zu Personen herstellen lasse. Der Kläger äußerte sich enttäuscht. Mit großer Wahrscheinlichkeit werde er vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Hintergrund: Bayern setzt seit 2006 stationäre und mobile Erfassungsgeräte ein. Mobile Geräte nutzt die Polizei etwa vor Fußballspielen. Laut Gericht werden auf bayerischen Autobahnen monatlich acht Millionen Kennzeichen erfasst und abgeglichen. Die Geräte registrieren 50.000 bis 60.000 Treffer. Ein Großteil davon stellt sich dann jedoch als Irrtum heraus. Nur 500 bis 600 Mal gibt es echte Treffer. Auch andere Bundesländer haben automatische Erfassungssysteme. (dpa)
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.10.2014, Aktenzeichen:BVerwG 6 C 7.13