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Recht: Der Weg zum Einheits-Führerschein

10.01.2013 11:22 Uhr
Recht: Der Weg zum Einheits-Führerschein
Die Führerschein-Karte ist bei Neulingen ab dem 19. Januar nur noch 15 Jahre gültig, bevor man jeweils wieder ein neues Führerscheindokument braucht.
© Foto: ©Dron - www.fotolia.com

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Am 19. Januar 2013 starten einige Änderungen beim Führerschein, welche mittelfristig jeden Autofahrer betreffen werden. Mit der nationalen Umsetzung einer EU-Richtlinie wird die Gültigkeit der Führerscheine befristet. So sind alle künftig ausgestellten Führerscheine als Dokumente stets nur noch 15 Jahre lang gültig. Ausgenommen sind die Lkw- und Bus-Fahrer, deren Fahrerlaubnis alle fünf Jahre neu ausgestellt werden muss.

"Ziel der Befristung ist es, dass die Führerscheindokumente jeweils auf dem neuesten Stand der Fälschungssicherheit und mit möglichst aktuellen Passfotos versehen sind", erklärt Andreas Schmidt, Leiter des Fahrerlaubniswesen bei der Prüforganisation Dekra. Das Verfallsdatum gelte mit Ausnahme von Bus- und Lkw-Führerscheinen nur für das Dokument, nicht für die Fahrerlaubnis selbst.

"Wenn der Führerschein abgelaufen ist, braucht man also keine neue Prüfung abzulegen, sondern muss sich nur einen neuen ausstellen lassen", konkretisiert Schmidt. Was allerdings mit Kosten für den Fahrer verbunden ist. Diese sind regional unterschiedlich und liegen momentan bei rund 24 Euro. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bleiben gültig und müssen vorerst nicht umgetauscht werden – ganz egal ob es sich um graue oder rosafarbene Papierdokumente der Bundesrepublik handelt, um DDR-Führerscheine oder um den aktuellen EU-Führerschein im Scheckkartenformat, heißt es in einer Mitteilung.

Aus 110 soll ein Führerschein werden

Da es in allen EU-Staaten zusammen aber gut 110 verschiedene Ausführungen des "Lappens" gibt, plant die EU eine Vereinheitlichung. Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheinbesitzer ihre Dokumente austauschen lassen. Dann beginnt auch für sie die 15-jährige Ablauffrist für das neue Führerscheindokument.

Mit dem Stichtag 19. Januar 2013 ändern sich zusätzlich Details in den Fahrzeugklassen. In der Klasse B wird beispielsweise die Regelung für das Ziehen von Anhängern vereinfacht. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 750 Kilogramm dürfen mitgeführt werden, wenn die Summe der zGM von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 Kilogramm. Damit entfällt die bisherige Vorgabe, dass die zGM des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf.  (rs)

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