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Recht: Dienstwagennutzer haftet bei unerlaubter Privatnutzung

24.11.2014 14:03 Uhr
Brandstiftung
Brandstiftung in Berlin: Da das Dienstfahrzeug unerlaubt privat genutzt wurde, haftet der Fahrer privat.
© Foto: Zoran Jagrovic/Hemera/Thinkstock

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Ein Bundeswehroffizier erhielt für eine Lehrgangsteilnahme ein Dienstfahrzeug mit deutlich erkennbarem Schriftzug "Bundeswehr". Privatfahrten waren nicht gestattet. Gleichwohl fuhr der Kläger damit privat nach Berlin. In der Nacht wurde darauf ein Brandanschlag verübt – Schaden: rund 12.000 Euro. Die Täter wurden nicht ermittelt.

Die Klage gegen die Schadensersatzforderung des Arbeitgebers wurde abgewiesen: Der Kläger habe vorsätzlich die ihm obliegenden Pflichten verletzt und hierdurch sei ein adäquat kausaler Schaden eingetreten. Dieser sei nicht komplett unwahrscheinlich gewesen, weil es in Berlin seit mehreren Jahren häufig zu Autobrandstiftungen – vermehrt an Behördenfahrzeugen – gekommen sei.

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 25. September 20114, Az. VG 36 K 232.13, ra-online GmbH

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