EU-Staaten dürfen kein Zulassungsverbot für Pkw erteilen, die der Hersteller mit Rechtslenkung ausgestattet hat. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hervor. Die Richter geben damit einer Klage der EU-Kommission gegen die Mitgliedsstaaten Polen und Litauen statt. Die beiden Länder verweigerten bisher, solche Autos zu zulassen.
Polen und Litauen verlangten wegen der Verkehrssicherheit, die Rechts- auf Linkslenkung umzurüsten. Das Gericht hält diese Vorschrift allerdings für unrechtmäßig. Eine derartige Regelung für Neuwagen ließe sich nicht aus der EU-Gesetzgebung ableiten, heißt es im Urteil. Auch bei Gebrauchtwagen, die bereits in einem Land mit Linksverkehr zugelassen waren, sehen die Richter keine Gründe für den Umbau. Risiken ließen sich durch kleinere Nachrüstungen, etwa von zusätzlichen Außenspiegeln oder geänderten Scheinwerfern, beheben.
Konzerne liefern Pkw mit Rechtslenkung in der Regel in Märkte aus, wo Linksverkehr gilt. Zum Beispiel in Großbritannien oder Japan. Vor allem seltene Modelle oder Oldtimer japanischer oder englischer Herkunft bekommt man aber teilweise in Rechtsverkehrs-Ländern nur mit Rechtslenkung. So gab es in Deutschland etwa den Mini-Cabrio Daihatsu Copen zwischen 2004 und 2006 ausschließlich mit rechts montiertem Lenkrad. (sp-x/kak)
EuGH, Urteil vom 20. März 2014, Akz.: C-639/11 und C-61/12.