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Recht: Mietwagen der gleichen Marke

06.08.2014 12:00 Uhr
Porsche Macan
Als Ersatz für den Mietwagen kann der Mieter ein Modell der gleichen Marke verlangen, vorausgesetzt es handelt sich um einen unverschuldeten Unfall.
© Foto: Porsche

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Wer einen teuren Wagen fährt, hat bei einem Unfall Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen. Wie das Amtsgericht München entschied, kann der Betroffene sogar darauf bestehen, die gleiche Marke zu fahren. Der Unfallverursacher muss die Kosten hierfür übernehmen.

Die unverschuldet in einen Unfall verwickelte Porsche-Fahrerin hatte – als Ersatz für ihren beschädigten Wagen – für zehn Tage einen Panamera angemietet. Die Kosten sollte die gegnerische Versicherung zahlen. Diese meinte aber, sie hätte auch auf einen (günstigeren) BMW oder Mercedes ausweichen können.

Das Gericht entschied jedoch, sie sei berechtigt gewesen, ein Fahrzeug der gleichen Marke wie ihr beschädigtes Auto anzumieten. Die Kosten von rund 2.500 Euro müsse die Versicherung zahlen, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil (Az: 333 C 26907/12). (sp-x)

Amtsgericht München, Urteil vom 6. Februar 2014, Aktenzeichen: 333 C 26907/12

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