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Schweiz: Auto-Enteignung und Haftstrafe für Raser

05.08.2014 14:26 Uhr
In der Schweiz drohen bei einem "Rasertatbestand" drastische Sanktionen.

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Vorsicht bei zu schnellem Fahren auf Schweizer Autobahnen: Die Ordnungsbehörden im Alpenstaat gehen neuerdings hart gegen Raser vor, es drohen nicht nur Haftstrafen, sondern auch die Enteignung des Autos.

Erst am vergangenen Wochenende hatte ein deutscher Mercedesfahrer die neue Härte der Schweizer Ordnungsbehörden zu spüren bekommen. Er war laut Medienberichten mit 215 km/h auf eine Autobahn im Kanton Aargau unterwegs, erlaubt sind in der Schweiz maximal 120 km/h. Damit fällt er unter den "Rasertatbestand". Der Raser wurde festgenommen, sein Fahrzeug beschlagnahmt, der Schweizer Staat will es nun verkaufen. Dem Fahrer droht eine Haftstrafe.

Bereits seit dem 1. Januar 2013 sind laut ADAC im Rahmen des so genannten Via Sicura-Programms verschärfte Strafen in Kraft getreten. Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Schweizer Straßen. In Folge dessen wurde auch der "Rasertatbestand" eingeführt. Dafür ist als Sanktion ausschließlich eine nur in der Schweiz vollstreckbare Haftstrafe von mindestens einem bis maximal vier Jahren vorgesehen, bei sehr hohen Geschwindigkeitsübertretungen kann eine Einziehung und Enteignung des Fahrzeugs verfügt werden.

Als "Raser" gilt man in der Schweiz, wenn man die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung in Tempo-30-Zonen um mindestens 40 km/h, innerorts um mindestens 50 km/h, außerorts um mindestens 60 km/h, auf Autobahnen um mindestens 80 km/h überschreitet.

Eine grenzüberschreitende Vollstreckung der Haftstrafe gibt es nach Angaben des Automobilclubs nicht. Allerdings: Im Falle einer Verurteilung wird die beschuldigte Person – sofern sie die Haft nicht antritt – in der Schweiz zur Verhaftung ausgeschrieben. Die kann dann bei Wiedereinreise in die Schweiz erfolgen. (Hanne Lübbehüsen/SP-X)

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