Die Steuervergünstigungen für Biosprit dürfen in den kommenden Jahren wie geplant abgebaut werden. Die von der Bundesregierung im vergangenen Jahr eingeführten Abgaben verstoßen nicht gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 25. Juli 2007 (Az.: 1 BvR 1031/07). Die Richter wiesen damit die Verfassungsbeschwerde von 29 Unternehmen ab, die Biokraftstoffe produzieren oder Umrüstsysteme für Dieselmotoren vertreiben. Der Bundestag hatte Biokraftstoffe ursprünglich für die Jahre 2004 bis 2009 von der Mineralöl- und anschließend von der an ihre Stelle getretenen Energiesteuer befreit, um ihren Absatz anzukurbeln. Zum 1. August 2006 begrenzte er dann aber die Steuerentlastung; bis zum Jahr 2012 wird sie ganz abgeschmolzen. Zum 1. Januar 2007 beschlossen die Abgeordneten zudem eine Pflicht zur Beimischung eines Mindestanteils von Biokraftstoffen für Benzin und Diesel. Die Kläger hatten deswegen ihre Berufsfreiheit und ihre Eigentumsgarantie verletzt gesehen. Sie könnten ihren Beruf nicht mehr ausüben. Außerdem hätten sie auf die Fortdauer der Steuerentlastung vertrauen dürfen, erklärten sie in ihrer Verfassungsbeschwerde. Die Richter wiesen alle Punkte zurück. (pg)
Steuer auf Biosprit ist verfassungsgemäß
Bundesverfassungsgericht weist Klage von 29 Unternehmen ab / Steuerentlastung darf bis 2012 auslaufen