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Wie das Landgericht Stuttgart entschied, müssen Anhänger bei einem Sturm besonders gesichert werden.
Urteil: Anhänger müssen bei Sturm speziell gesichert werden
Anhänger sind bei einem Sturm speziell zu sicher. Das hat kürzlich das Landgericht Stuttgart entschieden. Wie die deutsche Anwaltshotline jetzt mitteilte, müsse der Anhänger - zumindest im öffentlichen Verkehrsraum - bei Sturmgefahr besonders gesichert werden. Zieht ein Sturm auf, müsse ein unter freiem Himmel am Straßenrand geparkter Fahrzeuganhänger schnellstmöglich in eine sichere Garage gebracht werden. Ist dies nicht möglich, sollte der Anhänger zumindest an ein massives Fahrzeug gekoppelt werden, damit er den Windböen standhalten und keinen Schaden anrichten kann. Nur das Bugrad hochzustellen und die Heckstützen auszuklappen, reicht nach Auffassung des Stuttgarter Landgerichts hingegen bei einer Sturmwarnung keineswegs aus. (sb)
Landgericht Stuttgart, Aktenzeichen 4 S 255/07
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