Donnerstag, 24.05.2012
15.12.2008
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Recht

Wer einen ausländischen Führerschein mit deutscher Adresse besitzt, für den kann die Fahrt schnell vorbei sein.

Urteil: Führerschein-Tourismus ausgebremst

Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Führerschein-Tourismus einen Dämpfer verpasst. Inhabern einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis, in der ein deutscher Wohnsitz vermerkt ist, dürfe die Nutzung im Bundesgebiet untersagt werden. Das entschieden die Richter am Donnerstag (11.12.) in Leipzig. Die deutschen Behörden dürften die Autofahrer nachträglich zum "Idiotentest" bitten. Wer sich der medizinisch-psychologischen Untersuchung verweigert, dem dürfe das Recht aberkannt werden, die Fahrerlaubnis hierzulande zu nutzen. Das Gericht wies damit die Klagen zweier Männer ab, die nach dem Verlust ihrer deutschen Führerscheine nach Tschechien ausgewichen waren.

Die Männer aus dem Odenwaldkreis und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen hatten ihre deutschen Führerscheine nach Alkohol- und Drogenfahrten eingebüßt. 2004 und 2005 machten sie in Tschechien eine neue Fahrerlaubnis. Als die deutschen Behörden das mitbekamen,
forderten sie die Männer zum "Idiotentest" auf. Auf deren Weigerung folgte das Verbot. Ihre Klagen begründeten die Männer damit, dass die deutschen Behörden gar nicht berechtigt waren, von ihnen eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu verlangen. Das verletze das Territorialstaatsprinzip und das Prinzip des gegenseitigen Vertrauens. Die deutschen Behörden dürften sich quasi nicht anmaßen, die Entscheidung Tschechiens, ihnen einen Führerschein zu geben, infrage zu stellen.

Die Bundesverwaltungsrichter stellten am Donnerstag fest, dass nach EU-Recht Führerscheine aus den Mitgliedsstaaten zwar prinzipiell anzuerkennen seien. Zugleich verwiesen sie aber auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom Juni 2008, dass ausländische Führerscheine, in denen eine deutsche Adresse vermerkt ist, nicht akzeptiert werden müssen.

Kläger-Anwalt Werner Säftel sagte, deutschlandweit seien rund 6.000 bis 8.000 Menschen mit derartigen tschechischen Führerscheinen unterwegs. Er glaube nicht, dass Gerichtsentscheidungen das Problem des Führerschein-Tourismus lösen könnten. "Die Karawane wird weiterziehen, zum Beispiel nach Polen oder Slowenien." Dort werde nämlich kein Wohnort in die Führerscheine geschrieben. Im Grund sei die Politik gefordert. Auch die Juristin des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Susanne Klinkel, sagte: "Es wäre eigentlich wichtig, dass in Europa die Voraussetzungen für die Erlangung einer Fahrerlaubnis angepasst werden." (dpa)

Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Aktenzeichen: BVerwG 3 C 26.07 und BVerwG 3 C 38.08


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