Mittwoch, 23.05.2012
10.12.2008
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Kompetenzstreit

Verkehrssünden im europäischen Ausland bleiben vorläufig straffrei.

Vorerst keine "Knöllchen ohne Grenzen"

Verkehrssünden im europäischen Ausland bleiben vorläufig straffrei. Die Verkehrsminister zahlreicher EU-Staaten wiesen einen Vorschlag der EU-Kommission für "Knöllchen ohne Grenzen" am Dienstag in Brüssel zurück. Zwar wollten alle Länder die Verkehrssicherheit mit wirksamen Strafen erhöhen, sagte der französische Ratsvorsitzende Dominique Bussereau. Aber "wir sind uns eindeutig nicht einig über das anzuwendende Verfahren."

Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass Verkehrssünden wie Alkohol am Steuer, Missachtung einer roten Ampel oder Fahren ohne Sicherheitsgurt auch über die EU-Grenzen hinweg wirksam bestraft werden können. Die Kommission hätte bei der Regelung zusätzliche Zuständigkeiten bekommen. Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Polen und andere Länder sehen die Zuständigkeit für so einen Beschluss aber bei den Justizministern.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee sagte: "Deutschland sperrt sich nicht im Prinzip dagegen." Die Strafverfolgung sei aber Sache der Justiz, nicht der Verkehrsminister. EU-Verkehrskommissar Antonio Tajana zeigte sich verärgert über "die juristische Haarspalterei". Die Kommission wolle nur die Rechte der Bürger verteidigen. Der Knöllchen-Plan sei keine rechtliche Frage.

"Es geht um das Leben unserer Kinder, es geht um unser aller Leben", betonte Tajani in einer öffentlichen Debatte. Die EU habe das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten von 2001 bis 2010 zu halbieren. Noch immer stürben jährlich 40 000 Menschen auf Europas Straßen. Tajani sagte, auch der Europäische Gerichtshof habe sich kritisch zu dem Streit geäußert. Nun müsse Tschechien, das am 1. Januar 2009 den Ratsvorsitz übernimmt, eine Lösung suchen. (dpa)


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