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Fuhrparkverband: 19. BVF-Meeting in Augsburg

15.11.2017 15:02 Uhr
Volles Haus beim 19. BVF-Meeting am 14. und 15. November in Augsburg
© Foto: Christian F. Merten/Autoflotte

Neue Fuhrparkideen und reger Expertenaustausch: Mit Input zu Elektroauto-Strategien und rechtlichen Herausforderungen bot das 19. BVF-Meeting wieder ein reichhaltiges Programm.

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Die Fuggerstadt Augsburg war am Dienst und Mittwoch Austragungsort des 19. Meetings des Bundesverbands Fuhrparkmanagement (BVF). Inhaltliche Schwerpunkte waren die Herausforderungen der Elektromobilität sowie rechtliche Fragestellungen rund um Mietwagen im Rahmen der Unfallabwicklung oder die Ladungssicherung bei Transportern.

Laden im Büro bis 2021 kein geldwerter Vorteil

Um die Einführung von Elektroautos in den Fuhrpark ging es im Vortrag von Markus Falk, Head of Global Car Fleet beim Software-Riesen SAP. Er warf wichtige Fragestellungen in den Raum, die sich jeder Fuhrparkverantwortliche bei der Ausarbeitung einer Elektrostrategie stellen sollte. Eine dieser Kernfragen ist: "Lohnt sich das?" Und zwar mit Blick auf wirtschaftliche wie ökologische Zielsetzungen. Außerdem, so Falk, sei die Sinnhaftigkeit des Kaufs von E-Autos immer abhängig vom individuellen Nutzerverhalten.


BVF-Meeting 2017

BVF-Meeting 2017 Bildergalerie

Aber auch rechtliche Aspekte beeinflussen die Einführung einer E-Auto-Strategie. Christian de Wyl, Rechtsanwalt der Kanzlei Becker Büttner Held, erklärte Details. So gelte es die Ladesäulenverordnung zu beachten, außerdem müssten Säulen geeicht werden. Gut für Unternehmen und Mitarbeiter: Laden E-Auto-Fahrer auch für private Fahrten an Ladesäulen beim Arbeitgeber, gilt dies bis 2021 nicht als geldwerter Vorteil.

Mietwagen nach Unfall: Anspruchsgrundlage klären

Ebenfalls juristische Themen griff Roman Kasten, Rechtsanwalt der Kanzlei Kasten & Pichler in Wiesbaden, auf. Sein Fokus lag auf der Abrechnung von Mietwagenkosten bei der Unfallabwicklung. Als wichtigen Faktor nannte er die Klärung der Anspruchsvoraussetzungen. Letztlich ginge es immer darum zu klären, wer Anspruchsinhaber ist, ob ein Mietwagen erforderlich ist, wie hoch eine berechtigte Mietdauer ist und wie hoch der monetäre Anspruch selbst ist.

Weitere Vorträge hielten BVF-Vorsitzender Marc-Oliver Prinzing (Wirtschaftlichkeitsberechnung verschiedener Antriebsarten), Coach Jochen Stelter (Konfliktmanagement im Fuhrpark) sowie BVF-Fachreferent und Fuhrparkleiter der Wuppertaler Stadtwerke Michael Schulz (Ladungssicherung bei Transportern). (cfm)

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