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Neue Regeln: Was sich 2014 für Autofahrer ändert

12.12.2013 08:00 Uhr
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer will deutlich höhere Bußgelder für Verkehrssünder.
Die Beträge auf den Bußbescheiden werden im kommenden Jahr wohl höher ausfallen, denn die Bußgelder steigen.
© Foto: Kautz15/Fotolia

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Das neue Jahr bringt wieder zahlreiche Änderungen für Autofahrer mit sich. Vor allem potenzielle Verkehrssünder müssen sich auf Neuerungen einstellen. Aber auch der defensivste Fahrer sollte sich über seine neuen Pflichten informieren.

Die wohl wichtigste Neuerung tritt am 1. Mai mit der immer wieder verschobenen Punktereform in Kraft. Schwerer Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden dann nicht mehr mit Punktwerten von eins bis sieben geahndet, es werden für einen Verkehrsverstoß vielmehr nur noch bis zu drei Punkte auferlegt. Gleichzeitig sinkt aber die Punktegrenze für den Führerscheinentzug von 18 auf acht.

Bei vier oder fünf Punkten wird der Fahrer künftig schriftlich ermahnt, bei sechs oder sieben erfolgt eine Verwarnung. Anders als bisher verjährt jeder Verstoß für sich selbst, neue Punkte verlängern nicht die Verjährungsfrist der alten. Neu geregelt ist auch der Punkteabbau per Fahreignungsseminar; er ist nur bei maximal fünf Punkten möglich und auch nur einmal in fünf Jahren.

Gleichzeitig mit der Punktereform werden die Bußgelder angehoben. Bei Handynutzung am Steuer etwa drohen nun 60 statt wie bisher 40 Euro. Der gleiche Betrag wird auch für den Verstoß gegen die Winterreifenpflicht und den Transport nicht korrekt gesicherter Kinder fällig. Fahrten in der Umweltzone ohne die korrekte Plakette werden künftig mit 80 statt 40 Euro bestraft, im Gegenzug entfällt der bislang obligatorische Punkt in Flensburg.

Bereits direkt zum Jahresbeginn wird die Erhöhung der Kfz-Steuer wirksam. Für Pkw, die seit dem 1. Juli 2009 neu zugelassen wurden, sinkt der steuerfreie Anteil der CO2-basierten Kraftfahrzeugsteuer von 110 auf 95 Gramm pro Kilometer. Jedes Gramm über dem Grenzwert erhöht die Steuerbelastung um zwei Euro pro Gramm. Unter der 95-Gramm-Grenze liegen neben Elektroautos in der Regel nur Kleinstwagen, Diesel-Modelle von der Kompaktklasse abwärts sowie Hybridautos. Erhoben wird die Kfz-Steuer ab Juli übrigens nicht mehr von den Finanzämtern, sondern vom Zoll. Für die Halter dürfte sich dadurch aber nichts ändern.

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