Die Einzelheiten der von der Bundesregierung geplanten Kfz-Steuerreform sind weiter offen. Damit ist auch noch nicht endgültig klar, ob der Reformentwurf zur Umstellung dieser Abgabe von einer Hubraum- zur Kohlendioxid-Besteuerung wie geplant in der kommenden Woche mit dem zweiten Teil des Klimaschutz- und Energiepakets vom Kabinett beschlossen werden kann. Das machten Vize-Regierungssprecher Thomas Steg und ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Montag deutlich. Noch sei die Ressortabstimmung nicht erfolgt. Der erste Teil des Pakets mit den Gesetzen über erneuerbare Energien im Strom- und Wärmesektor war am 5. Dezember vom Kabinett beschlossen worden. Beide Sprecher wiesen damit einen der "Bild"-Zeitung vorliegenden angeblichen Bericht des Bundesfinanzministeriums als nicht aktuell zurück. Danach sollen Besitzer von Altfahrzeugen mit vergleichsweise hohem Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) mit einer Strafsteuer von 1,25 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zur Kasse gebeten werden. Steg appellierte an die beteiligten Ministerien, sich um eine einheitliche Position zu bemühen. "Insofern kann man aber davon ausgehen, dass alle möglichen Modellrechnungen (...) einen früheren Diskussionsstand wiedergeben und nicht den aktuellen Abstimmungsstand dieser Woche." Insbesondere nach den kürzlich erfolgten Äußerungen der SPD-Minister für Umwelt und Verkehr, Sigmar Gabriel und Wolfgang Tiefensee, galt als sicher, dass die Halter von Altfahrzeugen durch die Kfz-Steuerneuregelung nicht stärker belastet werden sollen. (dpa)
Neue Kfz-Steuer : Einzelheiten weiter offen
