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Neues Punktesystem: Wie viele Punkte gibt es künftig wofür?

28.02.2012 15:07 Uhr
Verkehrszentralregister KBA Flensburg
Fahren ohne Führerschein gleich 2 Punkte in der Akte.
© Foto: Tim Riediger/dapd

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Das Punktesystem in Flensburg soll umgestellt werden. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) plant nämlich einen grundlegenden Umbau des Punktesystems für Autofahrer zu einem neuen "Fahreignungsregister". Der Bewertungskatalog solle künftig schwere und besonders schwere Verstöße stärker betonen, teilte das Verkehrsministerium am Dienstag in Berlin mit. Neues Grundprinzip Bisher gab es je nach Schwere bis zu 7 Punkte pro Verstoß, künftig sind es nur noch 1 oder 2 Punkte. Einige Beispiele für neue Bewertungen, zusammengestellt von dpa: - 21 bis 25 km/h zu schnell: 1 Punkt (bisher 1) - Gefährliches Überholmanöver: 1 Punkt (bisher 2) - Vorfahrt missachtet: 1 Punkt (bisher 3) - Geisterfahrt auf Autobahn-Seitenstreifen: 1 Punkt (bisher 4) - Innerorts 31 bis 40 km/h zu schnell: 2 Punkte (bisher 3) - 51 bis 60 km/h zu schnell: 2 Punkte (bisher 4) - Unterlassene Hilfeleistung: 2 Punkte (bisher 5) - Fahren ohne Führerschein: 2 Punkte (bisher 6) - Verkehrsgefährdung unter Alkohol: 2 Punkte (bisher 7)

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