In Nordrhein-Westfalen soll die Zulassung von Fahrzeugen an die Zahlung von Kfz-Steuern gekoppelt werden. Nach einem Bericht der Zeitung "Neue Westfälische" (Dienstagsausgabe) sei damit zu rechnen, dass die Verordnung im ersten Halbjahr 2005 in die Praxis umgesetzt werde. "Die rechtliche Möglichkeit für dieses Vorgehen besteht ab dem 3. Januar 2005", erklärte Hartmut Müller-Gerbes, Sprecher des Düsseldorfer Finanzministeriums gegenüber der Zeitung. Dies sei in einem Flächenland wie NRW weniger aufwändig als etwa der Einsatz der Parkkralle. Bevor das neue System greife, seien aber noch Gespräche mit Städten, Gemeinden und Kreisen zu führen, die für ihren Aufwand entschädigt werden wollen. Bremerhaven wird einer Meldung von "Spiegel Online" zufolge künftig statt der Parkkralle den so genannten Ventilwächter einsetzen, um Steuersünder zur Zahlung zu bewegen. Vorteil des Ventilwächters, der kontrolliert Luft aus dem Reifen entweichen lässt, sei das wesentlich geringere Gewicht. Damit will die Stadt ihre Mitarbeiter entlasten, die bisher die Parkkralle zum jeweiligen Auto tragen mussten. Der Einsatz dieser Geräte führt nach Erfahrungen von Städten wie Berlin unmittelbar zum Erfolg: Gemäß den Erfahrungen der Finanzbehörde Berlin reiche meist bereits die Androhung des "Fahrverbots", und es werde innerhalb weniger Tage gezahlt. (san)
NRW will Fahrzeugzulassung an Zahlung von Kfz-Steuer knüpfen
Straßenverkehrsämter sollen Schuldenstatus überprüfen