_ Bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge eines Halters ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erforderlich. Dabei sind besonders die Auswirkungen auf den Halter zu berücksichtigen. Es sind deshalb vor der Anordnung Ermittlungen über Art und Umfang des Fahrzeugparks vorzunehmen sowie eine Prognose darüber, ob über das betroffene Fahrzeug hinaus auch mit anderen Fahrzeugen des Halters Verkehrszuwiderhandlungen zu erwarten sind, die dann wiederum nicht aufgeklärt werden können.
VG Neustadt/NW, Entscheidung vom 5.11.15, Az. 3 L 967/15, VA 2016, 30