Gefährliche Güter im Nacken
Aufgepasst bei der Ladungssicherung in Kombis und Transportern: Das schreibenBGV D29, DIN-Norm 75410-2, § 22 StVO sowie VDI-Richtlinie 2700 vor.
Alle vier Minuten ereignet sich auf deutschen Straßen ein Verkehrsunfall. Dabei handelt es sich überwiegend um Auffahrunfälle, bei denen unglaubliche Kräfte frei werden. Schon bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 50 km/h setzt sich die Ladung – je nach Verzögerung – mit dem bis zu Vierzig- bis Fünzigfachen des Eigengewichts in Fahrtrichtung in Bewegung – und damit in Richtung der vorderen Insassen.
Dieser Umstand führt oftmals besonders bei gewerblich genutzten Kombiversionen der Pkw-Modelle sowie Transportern, in denen häufig Werkzeuge und Arbeitsmaterialien befördert werden, zu schwerwiegenden Folgen.
Gerade Fahrer von Kombis und Transportern vernachlässigen gerne die Sicherung ihrer Ladung. Beide Fahrzeugtypen sind wendig, lassen sich leicht beladen und bieten eine hohe Ladekapazität. Diese Fahrzeuge haben sich im Laufe der Zeit zu rollenden Servicestellen weiterentwickelt. Immer mehr Arbeiten und Dienstleistungen wurden von der Werkstatt auf die Einsatzstelle verlegt. Eine Entwicklung, die die Mitnahme von immer mehr Material, Werkzeugen und Maschinen erfordert.
Schon vor 20 Jahren hat sich die Berufsgenossenschaft mit diesem Thema beschäftigt. Ein Werk, das sich ausschließlich mit dem Betrieb gewerblich genutzter Fahrzeuge befasst, ist die BGV D29. Der Inhalt dieser "Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift" ist für den Unternehmer und den Beschäftigten eine "Pflichtlektüre" (kann auf der BG-Internetseite als PDF heruntergeladen werden), vor allem vor dem Hintergrund, dass ein Fehlverhalten von der Berufsgenossenschaft mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Hilfsmittel das A und O
Der § 22 der BGV D29 richtet sich inhaltlich an die Beschaffenheit von Fahrzeugaufbauten, Aufbauteilen, Einrichtungen und Hilfsmitteln zur Ladungssicherung.
Im Absatz 1 dieser Vorschrift heißt es, dass Fahrzeugaufbauten so beschaffen sein müssen, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Fahrzeugs die Ladung gegen Verrutschen, Verrollen, Umfallen, Herabfallen und bei Tankfahrzeugen gegen Auslaufen gesichert ist oder werden kann. Ist eine Ladungssicherung durch den Fahrzeugaufbau allein nicht gewährleistet, müssen Hilfsmittel zur Ladungssicherung vorhanden sein. Pritschenaufbauten und Tieflader benötigen zwingend Verankerungen für Zurrmittel zur Ladungssicherung.
Mittlerweile sind auch Zurrpunkte in den beliebten Kombiversionen der Pkw Vorschrift. Allerdings richtet sich die Ausrüstung und Beschaffenheit nach der DIN-Norm 75410-2. Darüber hinaus sind in dieser Norm auch die Mindestanforderungen gestellt, so zum Beispiel die Belastbarkeit der Zurrpunkte im Pkw. Diese müssen einer Belastung von 350 daN standhalten können.
Gerade durchgeführte Crash-Tests haben ergeben, dass Kombi-Rücksitzbänke alleine wenig Rückhalt für die im Kofferraum transportierte Ladung bieten. Sie werden von den Ladungsteilen oft einfach umgeknickt. Nachdenklich stimmt, dass immer noch Werkzeuge, Arbeitsgeräte, Maschinen oder ähnliche Gegenstände achtlos, ohne jegliche Sicherung, im Kofferraum verstaut werden. Dabei hat der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) aktuell Bestand. Dessen Inhalt zufolge sollte die Ladung so verstaut und gesichert sein, dass diese selbst bei Vollbremsungen oder Ausweichmanövern nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Der Zusatz "Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten" ist hier sehr gewichtig. Zu diesen erwähnten technischen Regeln zählen unter anderem die VDI-Richtlinien, insbesondere die 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen".
Besonders wichtige Norm für 7,5-Tonner als Entwurf
Im April 2008 wurde das Blatt 16 der VDI-Norm 2700 als Entwurf veröffentlicht. Dieses Blatt beinhaltet die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, speziell bei Transportern bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Unerheblich ist, ob das Fahrzeug als Pkw oder Lkw zugelassen ist.
Da diese Fahrzeuge sehr häufig im Hoch-, Tief-, Garten- und Landschaftsbau sowie von handwerklichen Berufsgruppen zum Einsatz kommen, ist dieses Blatt 16 als Arbeitsgrundlage sehr wichtig für die ordnungsgemäße und verkehrsgerechte Sicherung der mitgeführten Ladung. Beim Neukauf eines Fahrzeugs sollte geprüft werden, ob das gewünschte Fahrzeug den geltenden Normen entspricht. Die Konformität mit der Norm sollte man sich vom Fahrzeughersteller oder -lieferanten schriftlich bestätigen lassen.
Denn nur das Zusammenspiel von Hersteller, Fahrzeughalter und -führer sowie die fachliche Kenntnis über die bestehenden Vorgaben führt zum gewünschten Erfolg – dem sicheren Transport. RED