Platzt ein Reifen während der Fahrt durch einen eingedrungenen Fremdkörper, handelt es sich unzweifelhaft um ein unmittelbar von außen einwirkendes plötzliches Ereignis und damit um einen Unfall i.S.d. Versicherungsbedingungen.
Dagegen handelt es sich nicht um einen (in der Vollkasko versicherten) Unfall, wenn ein schon vorher bestehender Reifenschaden, eine fehlerhafte Montage oder fehlerhafter Luftdruck alleinige Ursache für das Platzen des Reifens während der Fahrt ist. Macht der Versicherungsnehmer nach dem Platzen eines Reifens Leistungen aus seiner Vollkasko geltend, muss er das Vorliegen eines Unfalles beweisen. Dazu gehört der Nachweis, dass ein eingedrungener Fremdkörper für das Platzen ursächlich war.
OLG Karlsruhe, Entscheidung v. 12.12.2020, Az. 9 U 124/18, zfs 2021, 153
- Ausgabe 03/2022 S.62 (292.5 KB, PDF)