Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. Juli 2003 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beim Deutschen Bundestag eingebracht, hieß es am vergangenen Freitag in einer offiziellen Mitteilung. Demnach soll das Straßenverkehrsgesetz insofern geändert werden, dass die Parkgebührenerhebung in Zukunft weitgehend der freien Organisation der Kommunen überlassen wird. Damit können die Gemeinden vor allem auf die lokalen Verhältnisse freier reagieren, hieß es weiter. Bislang müssen die Gebühren in einem halbstündigen Parkzeitintervall abgerechnet werden. Dabei können sie aber, je nach örtlichen Verhältnissen, unterschiedlich hoch sein, müssen jedoch mindestens 0,05 Euro betragen. Nach Auffassung des Bundesrates sei eine staatliche Reglementierung dieses Bereiches nicht zwingend notwendig und auch nicht mehr zeitgemäß. Der Gesetzesentwurf wird nun an die Bundesregierung weitergegeben, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. (sr)
Bundesrat: Parkgebühren sollen zukünftig von Kommunen selbst erlassen werden
Länderkammer sieht derzeitige Regelung als nicht mehr zeitgemäß an