-- Anzeige --

Bußgelder bei Schnee und Eis: Reifenwechsel-Faulheit kann teuer werden

21.11.2018 10:26 Uhr
Bußgelder bei Schnee und Eis: Reifenwechsel-Faulheit kann teuer werden
Wer im Winter mit Sommerreifen erwischt wird, muss zahlen.
© Foto: Volvo

Wer im Winter mit Sommerreifen bei Schneefall erwischt wird, muss zahlen. Besonders teuer wird es in einer Gefahrensituation. Aber auch andere Winter-Fehltritte sollten vermieden werden.

-- Anzeige --

Für Autofahrer könnte sich der Winter in Deutschland demnächst von seiner unschönen Seite zeigen. Wer keine bösen Überraschungen erleben will, sollte sein Auto für Fahrten durch Schnee und Eis vorbereiten, sonst steigt das Unfallrisiko und es drohen zudem Bußgelder und Flensburg-Punkte.

Letzteres kann die Fahrt mit unangemessener Bereifung einbringen. Wer bei winterlicher Witterung auf Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg rechnen. Höher kann das Bußgeld ausfallen, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder in einen Unfall verwickelt werden. Sind Sommerreifen schuld an einem Crash, ist zudem der Versicherungsschutz gefährdet. Außerdem kann die Polizei künftig neben dem Fahrer auch den Halter belangen.

Wer trotz erheblicher Sichtbehinderungen durch Schneefall kein Abblendlicht benutzt, zahlt, so die Polizei ihn erwischt, innerorts 25 und außerorts 60 Euro zahlen. Letztere Ordnungswidrigkeit wird außerdem mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Zehn Euro kostet es, wenn man nur mit einem freigekratzten Guckloch in der Frontscheibe losfährt. Der Gesetzgeber verlangt, dass alle Scheiben möglichst großflächig freigekratzt werden. Schnee oder Eis sollen nicht die Sicht behindern. Ebenfalls von Eis befreit werden müssen vor Fahrtbeginn Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten. Wer, um die Scheiben von Schnee und Eis zu befreien, sein Auto längere Zeit im Stand warmlaufen lässt, kann für diese Umweltsünde übrigens mit zehn Euro belangt werden.

Wiederum etwas teurer wird es, wenn man mit einer Schneeschicht auf dem Dach unterwegs ist. Wird die weiße Pracht nicht entfernt, ist ein Bußgeld von 25 Euro vorgesehen. Ein Schnäppchen ist hingegen die Fahrt mit verschneiten Kennzeichen: Hier beträgt das Bußgeld lediglich fünf Euro. (SP-X)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.