Beim diesjährigen "CVO-Barometer" wurde unter anderem die Frage nach dem Mitspracherecht der Mitarbeiter bei der Dienstwagenwahl analysiert. Inwieweit ein Mitarbeiter bei der Auswahl des Dienstfahrzeugs mitreden darf, hängt demnach zunächst von der Größe des Unternehmens ab: In deutschen Großunternehmen mit mehr als 1.000 Angestellten räumen 74 Prozent ihren Dienstwagennutzern ein Mitspracherecht ein - wobei laut der Befragung 40 Prozent den Wagen nach Wunsch innerhalb eines bestimmten Budgets frei auswählen, während in 34 Prozent der Firmen eine Liste vorgegeben wird. In Unternehmen mit 100 bis 999 Mitarbeitern sinkt der Anteil der Firmenwagenfahrer, die bei der Auswahl mitbestimmen, auf 63 Prozent. Nur noch jeder Vierte der Dienstwagennutzer darf bei kleinen Unternehmen mit zehn bis 99 Mitarbeitern mitsprechen. Arval und deren Mutter BNP Paribas erkären als Initiatoren von CVO und damit der aktuellen Studie in einer Meldung diesen Umstand dadurch, dass die Fuhrparkverwaltung in kleineren Unternehmen meist bei der Geschäftsleitung angesiedelt seiund dass hier Firmenwagen vorrangig als praktisches Alltagswerkzeug - und nicht als Incentive - eingesetzt würden. "Gerade in großen Unternehmen dient der Firmenwagen mehr denn je als Motivationsinstrument. Die Auswahl der Leasingfahrzeuge wird meist im Rahmen der Dienstwagenrichtlinie des Unternehmens geregelt", erläutert Reinhard Happel, Ressortleiter Vertrieb bei Arval Deutschland. "Dabei kommt der Personalabteilung eine immer wichtigere Rolle zu. Denn letztlich muss sie die Balance zwischen Mitarbeitermotivation und der Wahrung von Firmeninteressen herstellen." Technischer vs. motivationsorientierter Fuhrpark Ein zweiter Faktor, der laut CVO-Barometer 2011 eine Rolle spielt beim Mitspracherecht von Dienstwagennutzern: der Verwendungszweck. Unabhängig von der Unternemensgröße nutzt etwa ein Drittel ihre Flotte für klassische Außendiensteinsätze und Servicefahrten. In jedem fünften Unternehmen fungieren Dienstfahrzeuge als Anreizmodell - sei es als Incentive (zwei Prozent bei Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern) oder im Rahmen eines Gehaltsumwandlungsmodells (17 Prozent bei Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern). Happel legt Wert auf diese grundsätzliche Unterscheidung zwischen dem Dienstfahrzeug als Anreizmodell oder als Arbeitsmittel etwa im Transport- und Servicebereich: "Der Flottenmarkt unterscheidet zwischen einem technischem und einem motivationsorientierten Fuhrpark. Gerade bei Managementfahrzeugen oder Mitarbeitermodellen kann sich ein Unternehmen deutlich vom Wettbewerb abheben. Denn diese Zielgruppen bevorzugen höherwertige Fahrzeuge und Ausstattungen und verfügen dann auch über die skizzierten Wahlfreiheiten. Das schafft in jedem Fall eine Win-Win-Situation für Fahrer und Unternehmen: Der Fahrer ist motiviert, gegebenenfalls sein Fahrzeug nach Ablauf der Leasingfrist privat zu übernehmen; dem Unternehmen bleiben die Rückabwicklung und der Wiederverkauf erspart." Welche Ergebnisse das "CVO-Barometer 2011" bei der Frage nach Sprit und CO2-Reduktion gebracht hat, können Sie in einem Auszug aus der Autoflotte 06/2011 nachlesen. Den Download finden Sie auf dieser Seite unter "Weitere Informationen". (sl)
- AF_6-2011_12-13 (514.8 KB, PDF)