Bei Reisen in die neuen EU-Länder benötigen Autofahrer keine grüne Versicherungskarte. Wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilte, gilt in allen EU-Staaten das Autokennzeichen als Versicherungsnachweis. Einige Beitrittskandidaten verlangten bislang die Grüne Karte und kassierten erhebliche Strafen, sofern diese nicht vorgelegt werden konnte. Die deutschen Versicherer empfehlen gleichwohl das Dokument auf Reisen ins Ausland mitzuführen. In den meisten Fällen ist sie kostenlos beim eigenen Kfz-Versicherer erhältlich und mehrere Jahre gültig. Darüber hinaus gilt für die Neumitglieder der Europäischen Union die sog. 4. KH (Krafthaftpflicht)-Richtlinie, welche die Schadensabwicklung zwischen Unfallbeteiligten in der EU vereinfacht, so der Verband weiter. Die Richtlinie besagt, dass jeder Versicherer in Europa in jedem Mitgliedsstaat Schadensregulierungsbeauftragte benennen muss. Wer also beispielsweise in Polen einen Verkehrsunfall hat, kann sich in Deutschland an einen Beauftragten der polnischen Versicherung wenden. Zu diesem Zweck besteht in Deutschland der "Zentralruf der Autoversicherer". Unter der Rufnummer 0180 - 25026 können Geschädigte den Ansprechpartner der Versicherungen im jeweiligen Land ermitteln. Sollte der Regulierungsbeauftragte innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht angemessen reagieren, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle – in Deutschland die Verkehrsopferhilfe in Hamburg – wenden, hieß es weiter. (pp)
EU-Erweiterung: Grüne Karte in neuen Mitgliedsstaaten nicht vorgeschrieben
Versicherer empfehlen dennoch die Mitnahme der Versicherungskarte