-- Anzeige --

Falschparker-Urteil: Vorsicht auf privaten Parkplätzen

28.03.2011 13:51 Uhr
Falschparker-Urteil: Vorsicht auf privaten Parkplätzen
Vor allem auf privaten Supermarkt-Parkplätzen sollten Autofahrer aufpassen.
© Foto: ddp

-- Anzeige --

Wer sein Auto unerlaubt auf einem privaten Parkplatz abstellt, muss damit rechnen, dass der Parkplatzbesitzer zur Wahrung der Rechte an seinem Eigentum ihm im Gegenzug das Fahrzeug entzieht und an einen unbekannten Ort abschleppen lässt. Wie die Deutsche Anwaltshotline jetzt mitgeteilt hat, entschied das Landgericht Berlin in einem nun veröffentlichen Urteil (Az. 9 O 150/10) so. Laut den Richtern muss der Besitzer des Parkplatzes beziehungsweise das von ihm beauftragte Abschleppunternehmen auch nicht den Standort des Wagens nennen, solange der Falschparker nicht die geforderte Abschleppgebühr in voller Höhe gezahlt hat. (red) Landgericht Berlin, Az. 9 O 150/10

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.