Eine kleine 3x3 cm große kreisförmige Verkratzung an einem Stoßfänger stellt bei einem zehn Jahre alten Fahrzeug keinen Vorschaden dar, die dem Eigentümer des Fahrzeugs auch nicht auffallen muss.
AG Rostock, Entscheidung v. 9.4.2020, Az. 42 C 246/18, DV 2020, 122
- Ausgabe 12/2020 Seite 60 (150.6 KB, PDF)