Werden Schäden - Kratzschäden an Lack und Glas - im Zuge von einer Entwendung von Teilen des Kfz verursacht, ist dies nicht in der Teilkaskoversicherung erfasst.
OLG Brandenburg, Entscheidung v. 28.2.2020, Az. 11 U 103/19, zfs 2020, 270
- Ausgabe 07/2020 Seite 65 (125.1 KB, PDF)