Eine freie Fachwerkstatt, die fast 38 km vom Wohnort des Geschädigten entfernt in einer anderen Stadt liegt und keinen kostenlosen Hol- und Bringservice anbietet, ist unter Berücksichtigung gegebener Verzögerungen, die sich im Berufsverkehr ergeben, jedenfalls dann nicht einfach bzw. mühelos zu erreichen, wenn eine markengebundene Werkstatt nur 6 km entfernt liegt und in 9 Autominuten erreichbar ist.
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2019, Az. I-1 U 84/19, DAR 2020, 507