_ Die Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall sind angemessen und erstattungsfähig, soweit sie dem ortsüblichen Normaltarif entsprechen. Gleiches gilt für Nebenkosten bei Winterreifen, Navigationsgerät oder Haftungsreduzierung.
AG Osnabrück, Entscheidung vom 3.11.2017,
Az. 17 O 1440/17; Die Verkehrsanwältin (DV) 2018, 14