Ab 1. Mai gilt in Österreich die Warnwestenpflicht. Darauf hat der österreichische Automobilclub ARBÖ jetzt hingewiesen. Um zu vermeiden, dass dies von Touristen nicht als Sicherheits- sondern als "Inkassomaßnahme" aufgefasst werde, sei die Innenministerin ersucht worden, Fahrer mit ausländischem Kennzeichen in den ersten drei Monaten nicht zu bestrafen. Anders als etwa in Italien sei in Österreich nicht nur das Tragen der Warnwesten bei Pannen und Betreten der Fahrbahn vorgeschrieben, sondern auch das Mitführen derselben. Neben Österreich sind Warnwesten auch in Italien, Spanien und Portugal vorgeschrieben. Fahrer sind verpflichtet, eine solche anzulegen, wenn sie ihren Wagen nach einem Unfall oder einer Panne auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen. Anderenfalls muss mit einer Geldbuße gerechnet werden. Die Westen müssen europäischem Standard entsprechen und können die Farben Rot, Orange oder Gelb haben. In Deutschland gilt diese Pflicht bislang nur im gewerblichen Güter- und Personenverkehr. (san)
Österreich führt im Mai die Warnwestenpflicht ein
ARBÖ ersucht Innenministerin um dreimonatige Schonfrist für Touristen