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Regelfall: Absehen von Fahrverbot und Prüfungspflicht

03.09.2018 06:00 Uhr

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_ Auch die Erfüllung des Tatbestandes des § 4 Abs. 2 BKatV, wonach eine weitere Überschreitung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der vorrangegangenen Entscheidung eine grundsätzliche Vermutung (Regelfall) der beharrlichen Pflichtverletzung enthält, lässt eine Pflicht des Gerichts zur Einzelfallprüfung - nicht zu verwechseln mit dem richterlichen Begründungsaufwand (!) - nicht entfallen.

AG Neuruppin, Entscheidung v. 30.10. 2017, Az. 82.1 OWi 3421 Js-OWi 2986/17; DAR 2018, 397

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