Eine Ablehnung wegen Befangenheit kann begründet sein, wenn ein Richter in einem Verfahren zwar nicht selbst Partei ist, aber über den gleichen Sachverhalt zu entscheiden hat, aus dem er selbst Ansprüche gegen eine Partei geltend macht.
BGH, Entscheidung v. 10.12.2019, Az. II ZB 14/19, NJW 2020, 1680
- Ausgabe 07/2020 Seite 65 (125.1 KB, PDF)