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Überhöhte Geschwindigkeit in einer Kurve

16.08.2021 06:00 Uhr
Überhöhte Geschwindigkeit in einer Kurve

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Das Durchfahren einer Kurve mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit stellt keine vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles dar. Aus der überhöhten Geschwindigkeit allein kann nicht auf ein Billigen des Ausbrechens des Fahrzeugs und damit ein Abfinden mit dem Eintritt des Versicherungsfalles geschlossen werden.

OLG München, Entscheidung v. 24.5.2019, Az. 10 U 500/16, DAR 2019, 513

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