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Umfrage: Warnwesten-Pflicht für Dienstwagen häufig unbekannt

04.06.2004 15:03 Uhr

Nur 50 Prozent der Fuhrparkleiter über Vorschrift informiert

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Laut einer Umfrage der Dataforce GmbH sind deutsche Fuhrparks zwar zu 70 Prozent mit Warnwesten ausgestattet, die Vorschrift über das Mitführen der Sicherheitskleidung ist aber vielfach unbekannt. "Nur gut der Hälfte der Befragten war dies bekannt", so das Unternehmen in einer Mitteilung. Insgesamt befragte Dataforce 1.118 Fuhrparkleiter. Zudem bestehe in ca. 30 Prozent der Flotten ein konkreter Anschaffungsbedarf. Dies entspreche einer Anzahl von einer Mio. Fahrzeugen im Flottenmarkt, hieß es weiter. In Deutschland besteht die Pflicht, eine Warnweste mitzuführen, zurzeit nur für Dienstwagenfahrer (BGV D29, §31 Absatz 1). So muss eine nach der DIN EN 471 geprüfte Weste für betrieblich genutzte Fahrzeuge mitgeführt werden. In Italien, Spanien und Portugal dagegen hat seit 1. April 2004 jeder Fahrer die Verpflichtung eine Warnweste mitzuführen, die er im Bedarfsfall noch im Wagen anlegen muss. Auch in Österreich und Frankreich ist eine solche Vorschrift in naher Zukunft geplant (wir berichteten). (tc)

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