Gerät man in Deutschland schuldlos in einen Unfall mit einem Auto, das im Ausland zugelassen ist, kann es bei der Schadensabwicklung zu Schwierigkeiten kommen. Nach Angaben des ADAC kann die Schadensregulierung dadurch in die Länge gezogen werden, dass ausländische Zulassungsstellen oft über keine gespeicherten Angaben der dort gemeldeten Fahrzeuge verfügen. Um langwieriges Nachfragen im Ausland zu vermeiden, empfiehlt der Automobilclub am Unfallort zusammen mit dem Verursacher einen "Europäischen Unfallbericht" auszufüllen. Zu den wichtigsten Angaben gehören Nationalitäts- und Kfz-Kennzeichen, Fahrer- und Halterdaten sowie die Informationen, die Personalausweis oder Reisepass bieten. Wenn möglich sollten außerdem Zeugenanschriften festgehalten und Blechschäden fotografiert werden. Der ADAC rät dem Geschädigten auf jeden Fall, eine Kopie oder ein Duplikat des Kfz-Versicherungsdokuments zu verlangen. Weigert sich der ausländische Unfallverursacher, sollte man die Polizei verständigen. (bp)
Unfall mit ausländischem Fahrzeug kann problematisch werden
ADAC: Vor Ort so viel wie möglich dokumentieren